Von Krypto zu neuen Kapitalmärkten

Die Evolution der Finanzwelt ist in vollem Gang. Seit Jahren gilt die Blockchain als einer der grössten Technologietrends der Gegenwart. Als offene, geteilte Datenbank soll sie vor allem in der von geschlossenen Systemen geprägten Finanzwelt grosse Veränderungen herbeiführen können.

Bisher waren es aber hauptsächlich Kryptoassets wie Bitcoin oder Ether, die aufgrund ihres Potenzials und ihrer Volatilität bei spekulativen Tradern und Investoren auf Anklang gestossen sind. In Drittwelt- und Schwellenländer waren es zudem Stablecoins, die in Form tokenisierter US-Dollar an Beliebtheit gewonnen haben.

Die durch Blockchain in Aussicht gestellte Veränderung der traditionellen Finanzwertschöpfungskette steckt noch in den Kinderschuhen. Diese sollte transparenter, effizienter und schneller werden. Die übergeordnete Vision besteht jedoch darin, die digitale Anlagewelt mit der realen zu verbinden. Realwerte, die derzeit kaum handelbar sind, sollen durch die Blockchain-Technologie bankfähig gemacht werden.

Entwicklungsstufen von Kryptoassets bis hin zu Kapitalmarkt für Digitale Assets.
Entwicklungsstufen von Kryptoassets bis hin zu Kapitalmarkt für Digitale Assets

Quelle: BX Digital und Insight DeFi

Regulierung als Grundbaustein

Damit diese Vision Realität werden kann, sind verschiedene Akteure seit Jahren dabei, an den nötigen Stellschrauben zu drehen. Eine erste Voraussetzung: eine fortschrittliche, vorteilhafte Regulierung.

Ein erster grosser Schritt diesbezüglich erfolgte in der Schweiz. Nachdem der Schweizer Regulator (FIMNA) bereits 2018 ein Regelwerk zur Klassifizierung der Tokenarten publizierte, wurde im Zuge der im Jahr 2021 verabschiedeten DLT-Vorlage schliesslich ein blockchain-freundlicher Regulierungsrahmen geschaffen. DLT steht für «Distributed Ledger Technology» und umfasst verteilte Systeme wie die Blockchain.

Hinsichtlich der Tokenisierung von realen Vermögenswerten brachte die Schweizer DLT-Regulierung zwei wesentliche Änderungen. Zum einen wurde im Obligationenrecht (OR) eine neue Kategorie von Wertrechten unter dem Namen «Registerwertrecht» geschaffen. Diese macht es möglich, digitale Wertrechte (wie Aktien) zu erstellen, welche in einem «Wertrechtregister» eingetragen und über dieses übertragen werden können. Der Begriff des Wertrechteregisters ist technologie-neutral formuliert, meint aber in der konkreten Ausgestaltung DLT-Systeme wie öffentliche Blockchains. Die zweite relevante Änderung wurde im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) vorgenommen. Dort wurde mit der sogenannten «DLT-Handelssystemlizenz» eine massgeschneiderte Bewilligungskategorie für digitale Vermögenswerte geschaffen.

Tokenisierte Vermögenswerte sind geboren

Mit der Verabschiedung dieser Regulierung war der Weg für die Schaffung tokenisierter Vermögenswerte nun frei. Dabei handelt es sich um reale Vermögenswerte wie zum Beispiel Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffe oder Kunst, die als digitale Token über eine Blockchain ausgegeben werden. Mit der Tokenisierung wird für diese Vermögenswerte somit ein digitales Pendant geschaffen, welches die digitale Abbildung dieser Realwerte ermöglicht.
Als nächster logischer Schritt traten die Token-Emittenten auf den Markt. Während sich einige dieser neuen Plattformen auf die Erstellung und Tokenisierung fokussieren, bieten andere Unterstützung für die Platzierung bei Investoren. Wieder andere kombinieren beides.

In ersten Projekten haben diese Akteure die Vorteile der Tokenisierung unter Beweis gestellt: Sie steigert die Effizienz durch Echtzeitabwicklungen und reduziert Verzögerungen sowie Reibungsverluste. Die Transparenz öffentlicher Blockchains minimiert zudem Gegenparteirisiken und ermöglicht eine bessere Einschätzung potenzieller Risiken. Auch kann die Handelbarkeit und den Zugang zu illiquiden Märkten erhöht werden. Die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen wiederum fördert die Compliance.

Von diesen Vorteilen profitieren auch die digitalen Aktien und diese erfreuen sich als einer der ersten Anwendungsfälle einer gewissen Beliebtheit. Startups wie Daura oder Aktionariat haben sich hier als Emittenten und Plattformen hervorgetan. Auf unterschiedliche Arten haben sich diese Jungunternehmen das Ziel gesetzt, den Bereich der tokenisierten Aktien voranzutreiben. So ist der Fokus von Daura auf bestimmten Tokenarten und Anlagekategorien (z. B. Eigenkapital-basierte Security Tokens). Aktionariat wiederum fokussiert auf Ethereum und versuchten den Handel digitaler Aktien über die Infrastruktur dezentraler Börsen zu skalieren.

Die Banken sind da

Diese und andere Startups sind jetzt bereits einige Jahre im Geschäft. Klar ist: Ohne Banken und Broker wird es nicht gehen. Bereits 2019 haben in der Schweiz zwei erste Digital Assets Banken, Sygnum und Amina, eine Banklizenz erhalten – ein weltweites Novum. Heute, ein paar Jahre später, sind nun immer mehr traditionelle Banken dabei, in die Welt der Blockchain-basierten Vermögenswerte einzusteigen.

Das Einstiegstor sind auch hier die Kryptoassets rund um Bitcoin und Co. Banken wie Hypothekarbank Lenzburg, InCore Bank, Maerki Baumann und Swissquote gehören zu den Pionieren. Ebenfalls mit von der Partie sind nun auch die Kantonalbanken (Zug, Luzern und St. Gallen). Getrieben durch die Lancierung der Bitcoin Spot ETFs in den USA dürften weitere Banken folgen. Mehr und mehr Banken wollen (müssen) ihren Kunden Kryptoassets anbieten.
Dabei soll es aber nicht bleiben. Wie bereits der CEO von BlackRock, der grösste Vermögensverwalter der Welt, meinte: Kryptoassets wie Bitcoin sind nur der Übergangsschritt auf dem Weg Richtung Tokenisierung. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Banken auch ihre Infrastrukturen für tokenisierte Vermögenswerte auf Vordermann gebracht haben werden.

Der fehlende Link: Regulierte Sekundärmärkte

Der Hauptgrund, dass die Tokenisierung ihren Durchbruch noch nicht erlebt hat, – und hier kommen wir jetzt zum letzten evolutiven Schritt –, ist das Fehlen regulierter Sekundärmärkte. Gemeint ist ein regulierter Marktplatz für digitale Vermögenswerte basierend auf einem offenen DLT-Ökosystem (wie Ethereum). Hier setzt BX Digital an. Die Börse hat sich zum Ziel gesetzt, einer der führenden Schweizer Handelsplätze für tokenisierte Vermögenswerte Assets mit dezentraler Abwicklungsinfrastruktur zu werden.

Die BX Digital hat bei der Finma die genannte Lizenz für ein DLT-Handelssystem beantragt. Die BX Digital hat bei der FINMA die sogenannte DLT-Handelssystemlizenz beantragt. Diese umfasst entgegen ihrer Bezeichnung nicht nur den Handel, sondern deckt grundsätzlich im Gegensatz zur herkömmlichen Schweizerischen Börsenlizenz auch Nachhandelstätigkeiten wie die Abwicklung und Verwahrung von digitalen Vermögenswerten ab. Zukünftig wäre es unter dieser Lizenz sogar denkbar, den Endkunden einen direkten Zugang zum Handelsplatz anzubieten.

Diese umfasst nicht nur den Handel, sondern deckt im Gegensatz zur herkömmlichen Börsenlizenz auch die Nachhandelstätigkeiten wie Abwicklung und Verwahrung ab. Zudem bietet sich die Möglichkeit, Endkunden direkt betreuen zu können (B2C).

Mit der BX Digital dürfte die Schweiz nun endlich ihren lang ersehnten regulierten Sekundärmarkt für tokenisierte Vermögenswerte erhalten. Welche spannenden Anwendungsfälle es für digitale Assets bereits gibt und welche noch möglich werden sollen, erfährst du in einem weiteren Artikel. Ebenso soll erklärt werden, weshalb die BX Digital mit ihrem Ansatz prädestiniert ist, das Problem der Sekundärmarktliquidität nun endlich lösen zu können.

Passend zum Thema findet sich unten Interview-Gespräch, das Claudio Tognella (verantwortlich für Sales und Business Development bei BX Digital) mit Pascal Hügli geführt hat. Im gemeinsamen Interview geht es um folgende Themen: Digitale Knappheit, Bitcoin-Halving und das Entwicklungspotenzial der Tokenisierung:

Offen, effizient, sicher und dezentral.

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