Diese Weisung regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausnahmen zum Zulassungserfordernis der minimalen einjährigen Dauer des Bestehens eines Emittenten gemäss Ziff. 3.1 Zusatzreglement für die Zulassung von Beteiligungsrechten.
Diese Weisung regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausnahmen zum Zulassungserfordernis der minimalen einjährigen Dauer des Bestehens eines Emittenten gemäss Ziff. 3.1 Zusatzreglement für die Zulassung von Beteiligungsrechten.