Diese Weisung konkretisiert die Publizitätspflichten der Emittenten bei kursrelevanten Tatsachen. Die Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität bezwecken die gleiche und gleichzeitige Information von Marktteilnehmern über kursrelevante Tatsachen in einem standardisierten Prozess und dienen der Sicherstellung eines transparenten und fairen Handels.